Leistungen
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine individuelle Rechtsberatung, bei der neben den rechtlichen Fragen auch die wirtschaftlichen und persönlichen Belange im Mittelpunkt stehen.
Dabei sind wir immer daran interessiert, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Interessen aller Beteiligten dient.
Sollte eine Einigung nicht Betracht kommen, können Sie sich darauf verlassen, dass wir unverzüglich Ihre Interessen durchsetzen werden. Die umfangreiche Prozesserfahrung garantiert Ihnen dabei, Ihre Rechte ebenso zügig wie erfolgreich durchzusetzen und aussichtslose Prozesse von Anfang an zu vermeiden.
Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten.
Gerne beraten wir Sie auch per Telefon oder E-Mail.
NEWS
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- Eigentümer haftet nicht für beauftragten Handwerker, wenn dieser das Haus des Nachbarn beschädigt; §§ 280, 906 BGB
- Kinderspielhaus darf nicht im Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgestellt werden; §§ 22 WEG; 1004 BGB
- Mieter muss Parkettboden nicht abschleifen