Verwalter ist nicht zur Erhebung von Wohngeldklagen prozessführungsbefugt, § 27 WEG
Die Entscheidung des LG Düsseldorf ist zutreffend und zeigt, wie gefährlich es für einen Verwalter werden kann, wenn er sich über seine Prozessführungsbefugnis irrt. Er hat sämtliche Verfahrenskosten zu tragen.
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