Wohnungseigentümer müssen mit der Einladung alle wesentlichen Informationen mitgeteilt werden
Wohnungseigentümer müssen mit der Einladung alle wesentlichen Informationen über einen zu fassenden Beschluss mitgeteilt werden (LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 1/13, 20.05.2016).
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