Wohnungseigentümer und Mieter können bei Beseitigungsklagen gesamtschuldnerisch vor WEG-Gericht verklagt werden
Wohnungseigentümer und Mieter können bei Beseitigungsklagen wegen baulicher Veränderungen gesamtschuldnerisch vor dem WEG-Gericht verklagt werden (AG Bottrop, AZ: 20 C 57/15, 22.04.2016).
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