Kündigung im Räumungsprozess ohne Vollmacht wirksam/ fristlose Kündigung wegen erhöhungsbedingter Rückstände einer Betriebskostenerhöhung
Gefährlich kann es für einen Mieter werden, wenn er aus Verärgerung über die Betriebskostenabrechnung weder die Nachzahlung leistet, noch dem Begehren des Vermieters zu erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen Folge leistet.
Denn die Betriebskostenvorauszahlungen sind anders als die Nachzahlung Teil der Miete und führen nach dem Auflaufen von einem Rückstand von einer Monatsmiete zu einem fristlosen Kündigungsgrund.
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