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Aktuelle Urteile und Gerichtsentscheidungen
31 - 40 von insgesamt 67 Beiträgen.
bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen unterliegen nicht der Verjährung;; §§ 199 Abs. 1, 5, 242 BGB; 15 Abs. 3 WEG
Wird eine Teileigentumseinheit zweckwidrig als Wohnraum genutzt, verjährt der Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer nicht, solange diese Nutzung anhält; dies gilt unabhängig davon, ob der Sondereigentümer selbst oder dessen Mieter Nutzer ist... (BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/14, 08.05.2015)Weiter
Vermieter hat keinen Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlung; § 556 Abs. 2 S. 1 BGB
Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Nebenkostenvorauszahlung, wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist. Dass aus § 556 Abs. 2 S. 1 BGB eine Verpflichtung des Mieters gefolgert werden könnte...Weiter
Mit der Verwalterbestellung muss die Vergütung geregelt sein; § 26 WEG
Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden ( BGH, Urt. v. 27.02.2015; Az.: V ZR 114/14)Weiter
Hunde müssen nicht in Eigentümergemeinschaft angeleint werden; § 15 Abs. 2 WEG
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es keinen Anspruch auf eine generelle Anleinpflicht von Hunden, wenn das Interesse der übrigen Mitglieder auch durch andere Verhaltensregeln gewahrt werden kann (LG Itzehoe, Urt. v. 28.05.2014; Az.: 11 S 58/13).Weiter
Unwirksame Befristung im Mietvertrag kann als wirksamer Kündigungsverzicht umgedeutet werden; §§ 570, 573, 575 BGB
Ist eine im Mietvertrag vereinbarte Befristung des Mietvertrages auf fünf Jahre unwirksam, weil die Voraussetzungen des § 575 Abs. 1 S. 1 BGB nicht vorliegen, kann die Lücke dahingehend zu schließen sein, dass an die Stelle der unwirksamen Befristung ein beiderseitiger Kündigungsverzicht in der Weise vereinbart worden wäre, dass eine Kündigung frühestens zum Ablauf von fünf Jahren möglich ist (AG Bottrop 12 C 172/14).Weiter
Vermieter muss die Haltung von fünf Hauskatzen nicht dulden; §§ 535, 1004 BGB
Das Halten von fünf Hauskatzen ist vom Vermieter auch dann nicht hinzunehmen, wenn es sich bei den Katzen nicht um Freigänger handelt. Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (VIII ZR 168/12) ist die Haltung von Katzen in der Wohnung des Mieters auf zwei zu beschränken.Weiter
Kein generelles Hundeverbot in WEG-Gemeinschaft
Ein generelles Hundehaltungsverbot kann nicht zum Gegenstand der Hausordnung gemacht werden, da hierdurch in unzulässiger Weise auch die Rechte am Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers beschränkt werden (AG Bottrop, Az.: 20 C 30/14, 17.10.2014).Weiter
Rückwirkende WEG-Verwalterbestellung unzulässig
Eine rückwirkende Verwalterbestellung auf einer Eigentümerversammlung ist nicht zulässig. Der Verwalter kann nur für die Zukunft bestellt werden. Dies gilt jedenfalls für die Organbestellung des Verwalters. Etwas anderes kann für die schuldrechtliche Verpflichtung im Verwaltervertrag gelten.Weiter
Handy-Benutzung hinterm Steuer doch erlaubt?
Das Telefonieren mit einem Mobilfunktelefon ist im Auto erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp- Funktion ausgeschaltet ist.Weiter
Kosten einer Einziehungsklage sind auch in Zweier-WEG Gemeinschaftskosten, §§ 16 Abs. 7, 18 WEG
Ein Wohnungseigentümer, der Verwaltungskosten über seinen Anteil hinaus bezahlt hat, hat grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch gegen die anderen Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 7, Abs. 2 WEG i.V.m. §§ 683, 684, 748 BGB. Nach § 16 Abs. 7 WEG gehören zu den Kosten der Verwaltung i.S.d. § 16 Abs. 2 WEG insbesondere die Kosten eines Rechtsstreits gemäß § 18 WEG. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn, wie hier, die Beklagten Mitglieder einer Zweier-Wohnungseigentümergemeinschaft sind und im Entziehungsverfahren obsiegt haben.Weiter
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- Jahresabrechnung angefochten - Wann muss der Verwalter die korrigierte Abrechnung vorlegen ?
- Unzulässige Klauseln im WEG-Verwaltervertrag/ Zur Unwirksamkeit eines Verwaltervertrages
- Eigentümer haftet nicht für beauftragten Handwerker, wenn dieser das Haus des Nachbarn beschädigt; §§ 280, 906 BGB
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- Mieter muss Parkettboden nicht abschleifen